Richtlinie über gefälschte Arzneimittel
Gemäß dieser Richtlinie muss jede Arzneimittelpackung versiegelt und durch einen Datenmatrix-Barcode identifiziert werden, der mindestens den Artikelcode, die Charge, das Verfallsdatum und die eindeutige Seriennummer enthält, um die Chargenrückverfolgung, die Rückverfolgbarkeit bis zur einzelnen Packung, die Identifizierung des Arzneimittels und die Pharmakovigilanz zu erleichtern. Dies wird als Serialisierung bezeichnet.